Allgemeine Meldebedingungen des Landesverbandes für Garde- und karnevalistischen Tanzsport im Saarland e.V. (LGS)
Schriftliche Anmeldungen bitte richten an:
Landesverband für Garde- und karnevalistischen Tanzsport im Saarland
Biedersbergweg 19
66538 Neunkirchen
Fax: 06821 / 3099527
Die schriftliche Anmeldung kann auch per E-Mail erfolgen.
E-Mail: anmeldung(at)lkt-saar.de
Für die Teilnahme an Lehrgängen/Workshops ist eine schriftliche Anmeldung per Post / Fax / E-Mail oder Onlinesystem erforderlich, eine Aktive Teilnahme kann als eine nachträgliche Anmeldung angesehen werden!. 
Jede schriftliche Anmeldung oder Onlineanmeldung ist verbindlich. Mit Ihrer Unterschrift, dem Absenden einer Onlineanmeldung oder Absenden der E-Mail erkennen Sie die Meldebedingungen des LGS an.
Den Meldeschluss entnehmen Sie der Ausschreibung.
Zu allen Lehrgängen erhalten Sie eine Meldebestätigung
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Eine Absage des Lehrganges kann bei zu geringer Teilnehmerzahl erfolgen.
Teilnahmegebühr
Über die Lehrgangsgebühr erhalten sie eine Gebührenrechnung zusammen mit der Meldebestätigung. Die Gebühr ist spätestens 8 Tage vor Lehrgangsbeginn fällig.
Die jeweiligen Lehrgangsgebühren entnehmen Sie bitte den Lehrgangsausschreibungen.
Der ermäßigte Preis gilt für Teilnehmer aus gemeinnützigen Mitgliedsvereinen des Landesverbandes für Garde- und karnevalistischen Tanzsport im Saarland (LGS) und des Saarländischen Turnerbundes (STB), der die Aus- und Weiterbildungen seiner Mitgliedsvereine subventioniert.
HINWEIS: STB-Vereine die keine eigene Gardetanz/Karnevalsabteilung unterhalten und offensichtlich ein/e Trainer/in / Übungsleiter/in eines Karnevalsvereines melden, der nicht Mitglied des LGS ist erhalten nicht den subventionierten Teilnehmerbetrag.
Stornierungen
Bei Abmeldungen bis 28 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 30%, bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn 50%, bei späteren Abmeldungen oder Nichterscheinen fällt die volle Lehrgangsgebühr zur Kostendeckung an.
Zahlungsverzug
Sollte auf Kontoauszüge nicht reagiert werden erfolgt eine Mahnung per Einschreiben - die Kosten für eine Mahnung betragen 10,- Euro zuzgl. fallen Verzugszinsen in Höhe von 12,5 % über dem  Basiszinssatz der EZB p. a. an. Im Falle eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist der Gerichtsort das Amtsgericht Neunkirchen/Saar.
Bild-/Videoaufnahmen
Bild-/Videoaufnahmen im Rahmen von Lehrgängen erfolgen ausschließlich durch den LGS. Videoaufnahmen werden den Teilnehmern mit Wasserzeichen versehen zur Verfügung gestellt. Eigenständiges Filmen und veröffentlichen ist untersagt. Bei widerrechtlicher Veröffentlichung behält sich der LGS juristische Schritte vor.
Dokumentation - Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Bild-/Videoaufnahmen
Mit der Anmeldung und Teilnahme an Lehrgängen/Workshops/Seminaren des LGS erklärt sich der Teilnehmer bzw. Teilnehmerin (dies sind aktive/passive Teilnehmer, Helfer, Gäste, Zuschauer) damit einverstanden dass im Rahmen dieser Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen erfolgen, die zu kommunikativen Zwecken in Publikationen (Print, Web, Bild, Ton) durch den LGS genutzt werden dürfen. Ein Verkauf der Bildrechte an Dritte erfolgt nicht.