Trainer B-Breitensport: Choreographie und Vorführung (DOSB-B-Lizenz)

 

 

Im Jahr 2023 bietet der LGS zum zweiten mal in Zusammenarbeit mit dem Saarländischen Turnerbund diese  Ausbildung an. 
Der Landesverband für Garde und karnevalistischen Tanzsport im Saarland bietet die einzige B-Lizenzausbildung mit Ernst Voigt als Dozent an. 
Schwerpunktthemen dieser Lizenzausbildung bilden folgende Bereiche: Karnevalstanz, Ballett, Akrobatik, Grundlagen der Bewegungs- und Trainingslehre sowie des medizinischen Bereichs. Der Lehrgang besteht aus 62 Lerneinheiten und schließt mit dem Erwerb der B-Trainer-Lizenz Breitensport "Choreographie und Vorführung" des Deutschen Turnerbundes (DTB) ab.
Der Lehrgang besteht aus aus drei Ausbildungsmodule mit Insgesamt 62 LE.
Die Tätigkeit eines Trainers B Breitensport „Vorführungen /Choreografie“ umfasst sowohl die kreative Schaffung von Gruppenvorführungen, die Erarbeitung eines choreografischen Produktes, die ständige Weiterentwicklung von Bewegungs- und Gestaltungsideen als auch Fähigkeiten und Kenntnisse zum Führen einer Gruppe oder Solisten durch Trainingsprozesse bis hin zur Präsentation des Gestaltungsproduktes. Somit gehören sinnvolle und strukturierte Trainings- und Probengestaltung sowie ein angemessener Umgang mit der Gruppe zu den Ausbildungsfeldern.
Die Module finden in Ottweiler und Saarbrücken statt.
Die Unterbringen erfolgt im 2-Bettzimmer mit Dusche und WC.
Lizenzausbildung 2023 - B-Trainer
Termine
 
 
 
 
Fachmodul I 17./18. Juni 2023  

Fachmodul II

21. - 23. Juli 2023 (Fr. ab 18 Uhr)  

Fachmodul III

30.09./01.10.2023
Zielgruppe               Inhaber des C-Trainer Gymnastik und Tanz, C-Trainer BKT, C-Trainer DVG
Kosten

 

 
Kosten für den kompletten Lehrgang (Keine versteckten Kosten)
349,- € für STB oder LGS Mitglieder
399,- €  für Externe
Die Lehrgangsgebühr beinhaltet die Lehrgangskosten, Skripte, Arbeitsmaterialien und inkl. der Vollverpflegung und der Unterbringung in 2-Bettzimmer mit Dusche/WC
Meldeschluss  Meldungen ab sofort möglich (max. Teilnehmerzahl 18)
Sonstiges Es gelten die allgemeinen Hinweise zum Meldeverfahren. (AMB)
Verbindliche Onlineanmeldung